Als zentrale Aufgabe wurde der Forschungsgemeinschaft in Artikel 1 der Gründungs-
satzung vorgegeben:
Sie fördert die Grundlagenforschung im Gesamtgebiet der Nationalökonomie und behandelt die Probleme einer Synthese mit anderen Zweigen der Sozialwissenschaften.
Schon die vielfältigen Aktivitäten der Gründerväter dokumentierten ein breites Verständnis der Grundlagenforschung. Sie interpretierten diese nicht als Theoretisieren und Debattieren im Elfenbeinturm, sondern als wissenschaftliche Tätigkeit, die Anstösse für Politik, Wirtschaft und Lehre gibt und von diesen Bereichen auch Impulse empfängt.